DTSA

Ein Mal im Jahr bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit das Deutsche Tanzsportabzeichen (DTSA) zu erwerben. Dabei handelt es sich um eine Auszeichnung, die vom Deutschen Tanzsportverband verliehen wird. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Deutschen Tanzabzeichen, das in Tanzschulen verliehen wird. Es sind zwei unabhängig voneinander bestehende Abzeichen. Das Deutsche Tanzsportabzeichen ist dem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ausgestellten Deutschen Sportabzeichen gleichgestellt und wird somit offiziell gefördert. Auch diverse Krankenkassen erkennen es in ihrem Bonussystem an.

Das Deutsche Tanzsportabzeichen (DTSA) existiert in verschiedenen Stufen (Bronze, Silber, Gold, Brilliant). Bei Wiederholung einer Stufe wird dies mit einer Zahl gekennzeichnet.

Stufe Anzahl Tänze Mindestanzahl Figuren*
Bronze
3
4
Silber
4
6
Gold
5
8
Brilliant
6
10

* Als „Figuren“ zählen oft bereits einzelne Elemente wie z.B. der Link im Tango oder eine Promenade in der Rumba. Auch der Grundschritt wird als Figur gewertet. Beim Wiener Walzer reicht die halbe Anzahl an Figuren.

Der Prüfling darf sich die Tänze selbst aussuchen und muss pro Tanz jeweils ca. 1:30 min tanzen. Jeder Teilnehmer wird einzeln gewertet, nicht als Paar. Folgende Tänze können u.a. geprüft werden: Langsamer Walzer, Tango, Wiener Walzer, Slowfox, Quickstep, Samba, Cha-Cha-Cha, Rumba, Paso Doble, Jive, Discofox, Salsa, Tango Argentino, New-Vogue-Tänze, Line Dance.

Bewertet werden die drei Kriterien „Musikalität“, „Balancen“ und „Bewegungsablauf“. Der Prüfer entscheidet selbst, ob er die Bewertung in Form von Kreuzen oder Punkten vornimmt. Der Prüfer vergibt pro Bewertungskriterium ein Kreuzchen, wenn er die Leistung für ausreichend hält, oder eine Punktewertung zwischen 0 und 5. Zum Bestehen müssen zwei Kriterien erfüllt sein (zwei Kreuze oder 3 Punkte). In jedem Fall muss dabei das Kriterium „Musikalität“ bestanden sein. Ist eine Wertung nicht ausreichend, ist dem Prüfling erlaubt den Tanz zu wiederholen oder einen Ersatztanz zu wählen.

Es können maximal zwei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden. Zwischen zwei DTSA-Abnahmen müssen mindestens 4 Monate liegen.

Quelle: Wikipedia

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